Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026 · via35 media, Akin Kiyak
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen via35 media, Inhaber Akin Kiyak, Bogenstraße 3, 41836 Hückelhoven (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Webdesign-, Entwicklungs- und Digitalmarketing-Leistungen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Der Auftraggeber ist an sein Angebot 30 Tage nach Zugang gebunden.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Spätere Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen, bleibt aber gegenüber dem Auftraggeber weiterhin verantwortlich.
Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Suchmaschinenrankings), sondern die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienstleistung.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Dazu gehören insbesondere: Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten zu bestehenden Systemen sowie Freigaben und Rückmeldungen innerhalb der vereinbarten Fristen.
Verzögerungen, die auf nicht rechtzeitiger Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Mehraufwände, die dadurch entstehen, werden nach Aufwand zusätzlich berechnet.
§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot ausgewiesenen Betrag. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zahlungsplan (Standard):
- 50 % des Auftragswertes bei Vertragsschluss (Anzahlung)
- 50 % bei Abnahme / Fertigstellung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Projektarbeiten bis zum Eingang ausstehender Zahlungen zu unterbrechen.
§ 6 Lieferzeiten & Termine
Terminangaben sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Schätzungen. Verbindliche Termine werden schriftlich vereinbart.
Projektverzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verschieben vereinbarte Termine entsprechend.
§ 7 Abnahme
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung ist der Auftraggeber verpflichtet, diese innerhalb von 10 Werktagen abzunehmen oder festgestellte Mängel schriftlich zu benennen.
Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb dieser Frist ohne Angabe konkreter Mängel ab, gilt die Leistung als abgenommen.
Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 8 Nutzungsrechte & Urheberrecht
Nach vollständiger Begleichung der Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Werken ein. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung.
Der Auftragnehmer behält das Recht, die erstellten Arbeiten in seinem Portfolio und zu Werbezwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Logos) frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Haftung für Rechtsverletzungen durch Inhalte des Auftraggebers trägt dieser allein.
§ 9 Gewährleistung & Mängelhaftung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Für Mängel, die auf fehlerhaften Angaben oder Materialien des Auftraggebers beruhen, wird keine Gewährleistung übernommen.
§ 10 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Gesamthaftung ist auf die Höhe der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Vergütung begrenzt.
§ 11 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die andere Partei hat der Weitergabe schriftlich zugestimmt.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von 3 Jahren.
§ 12 Kündigung
Projektverträge (Werkverträge) können vor Fertigstellung nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Bei ordentlicher Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten.
Laufende Dienstleistungsverträge (z. B. Wartung) können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Hückelhoven).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.